Unsere Regeln

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind diese Regeln wesentlicher Vertragsbestandteil – Kunden-AGB sind per se kein Vertragsbestandteil.

1. GESCHÄFTSGRUNDLAGE

Geschäftsgrundlage ist ein geschlossener Veranstaltungsauftrag zwischen dem Kunden und Dickes B. Dieser Auftrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden und die anschließende Erklärung der Auftragsannahme durch Dickes B zustande. Aus dem Angebot gehen Umfang, Termin und Preis der zu erbringenden Leistungen hervor.

2. BEZAHLUNG

Der vereinbarte Gesamtpreis wird durch den Kunden grundsätzlich vor Leistungsbeginn, in aller Regel durch Überweisung gegen Rechnung, entrichtet. Sofern die Überweisung durch den Kunden nicht fristgerecht und / oder nicht vollständig erfolgt ist, kann Dickes B den Vertrag als vom Auftraggeber gekündigt betrachten. Dickes B ist in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet und gleichzeitig berechtigt den dadurch entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu bekommen.

3. PREISANPASSUNG

Bei Angeboten und Aufträgen, deren Leistungszeitraum länger als 6 Monate in der Zukunft liegt, behält sich Dickes B für den Fall außergewöhnlicher Preissteigerungen eine entsprechende Anpassung vor.

4. STORNIERUNG

Der Vertrag ist durch den Kunden bis 28 Kalendertage vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 10% des vereinbarten Preises kündbar. Danach werden 50% fällig. Bei Kündigung ab 96 Stunden vor Leistungstermin wird der volle Preis fällig.

5. ZUGÄNGLICHKEIT UND FLÄCHEN

Bei Auftragserteilung geht Dickes B davon aus, eine ebene, ohne Steigungen, Stufen oder ähnliche Hindernisse zu erreichende Veranstaltungsfläche vorzufinden. Der Platzbedarf beträgt in der Regel ca. 25 m2. Der Kunde sorgt für freie Zufahrt und Zugang ohne Behinderungen und Kosten. Dickes B geht davon aus, dass der Weg von und zur Entladestelle der Fahrzeuge nicht weiter als 30 Meter entfernt ist, dass dieser Weg mindestens 1,30 Meter breit ist keine scharfen Kurven oder Ecken aufweist. Ferner geht Dickes B davon aus, in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes eine unaufwändige Parkgelegenheit für ein Gespann Transporter + Anhänger vorzufinden. Alle erforderlichen Räumlichkeiten, Flächen, Ver- und Entsorgungsmedien sowie eventuelle behördliche Genehmigungen stellt der Kunde unentgeltlich zur Verfügung.

6. GÄSTEZAHL

Die zur Rechnungslegung relevante Anzahl der Gäste muss bis spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung verbindlich feststehen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Aktualisierung, gilt die im beauftragten Angebot stehende Gästezahl.

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Sofern Dickes B ohne eigenes Verschulden an der Ausführung der vertraglichen Leistung gehindert ist, besteht keinerlei Anspruch des Kunden. Dem Kunden ist bekannt, dass im Arbeitsbereich der Grillgeräte trotz größter Vorsicht zu Boden Lebensmittelbestandteile gehen und dort Flecke verursachen können. Der Kunde sorgt durch geeignete Maßnahmen dafür, dass derartige Schäden nicht entstehen können und stellt Dickes B von der Haftung für entsprechende Schäden frei.

8. WEITERGABE

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, besteht seitens des Kunden keinerlei Anspruch darauf, dass Sven Dörge die Veranstaltung selbst durchführt und / oder persönlich anwesend ist. Dickes B ist berechtigt, erteilte Aufträge an geeignete Partnerunternehmen weiter zu leiten. Dieser Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden zwischenzeitlich ein weiterer Auftrag zum gleichen Termin erteilt wurde. Dickes B ist nicht verpflichtet, den Kunden über weitere Angebote oder Aufträge anderer Kunden zu informieren.

9. WEITERGEHENDE LEISTUNGEN

Vom Kunden geforderte und über den vertraglichen Rahmen hinausgehende Leistungen oder sonstige, unvorhergesehene Mehrleistungen werden durch Dickes B im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbracht und dem Kunden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.

10. SCHÄDEN

Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.

11. ZEITWEISE ÜBERLASSUNG

Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die Ihm auf seinen Wunsch vor Veranstaltungsbeginn oder nach Veranstaltungsende zeitweise überlassenen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können nicht aufgerechnet werden.

12. HAFTUNG

Dickes B unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung von Dickes B für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.

13. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Aus wichtigen Gründen behält sich Dickes B vor, den Umfang der vereinbarten Leistung zu ändern. Bei erforderlichen Änderungen der Leistung strebt Dickes B in jedem Fall mindestens Gleichwertigkeit an.

14. REKLAMATIONEN

Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von Dickes B durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.

15. BEWEISLAST

Die Beweislast für etwaige Mängel liegt ab Leistungsbeginn beim Kunden. Dies gilt auch für ggf. vorab erfolgte Teilleistungen oder -lieferungen.

16. FOTO & VIDEO

Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass Dickes B auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.

17. ENTSORGUNG

Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.

18. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt Deutsches Recht.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind diese Regeln wesentlicher Vertragsbestandteil – Kunden-AGB sind per se kein Vertragsbestandteil.

1. GESCHÄFTSGRUNDLAGE

Geschäftsgrundlage ist ein geschlossener Veranstaltungsauftrag zwischen dem Kunden und Dickes B. Dieser Auftrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden und die anschließende Erklärung der Auftragsannahme durch Dickes B zustande. Aus dem Angebot gehen Umfang, Termin und Preis der zu erbringenden Leistungen hervor.

2. BEZAHLUNG

Der vereinbarte Gesamtpreis wird durch den Kunden grundsätzlich vor Leistungsbeginn, in aller Regel durch Überweisung gegen Rechnung, entrichtet. Sofern die Überweisung durch den Kunden nicht fristgerecht und / oder nicht vollständig erfolgt ist, kann Dickes B den Vertrag als vom Auftraggeber gekündigt betrachten. Dickes B ist in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet und gleichzeitig berechtigt den dadurch entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu bekommen.

3. PREISANPASSUNG

Bei Angeboten und Aufträgen, deren Leistungszeitraum länger als 6 Monate in der Zukunft liegt, behält sich Dickes B für den Fall außergewöhnlicher Preissteigerungen eine entsprechende Anpassung vor.

4. STORNIERUNG

Der Vertrag ist durch den Kunden bis 28 Kalendertage vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 10% des vereinbarten Preises kündbar. Danach werden 50% fällig. Bei Kündigung ab 96 Stunden vor Leistungstermin wird der volle Preis fällig.

5. ZUGÄNGLICHKEIT UND FLÄCHEN

Bei Auftragserteilung geht Dickes B davon aus, eine ebene, ohne Steigungen, Stufen oder ähnliche Hindernisse zu erreichende Veranstaltungsfläche vorzufinden. Der Platzbedarf beträgt in der Regel ca. 25 m2. Der Kunde sorgt für freie Zufahrt und Zugang ohne Behinderungen und Kosten. Dickes B geht davon aus, dass der Weg von und zur Entladestelle der Fahrzeuge nicht weiter als 30 Meter entfernt ist, dass dieser Weg mindestens 1,30 Meter breit ist keine scharfen Kurven oder Ecken aufweist. Ferner geht Dickes B davon aus, in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes eine unaufwändige Parkgelegenheit für ein Gespann Transporter + Anhänger vorzufinden. Alle erforderlichen Räumlichkeiten, Flächen, Ver- und Entsorgungsmedien sowie eventuelle behördliche Genehmigungen stellt der Kunde unentgeltlich zur Verfügung.

6. GÄSTEZAHL

Die zur Rechnungslegung relevante Anzahl der Gäste muss bis spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung verbindlich feststehen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Aktualisierung, gilt die im beauftragten Angebot stehende Gästezahl.

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Sofern Dickes B ohne eigenes Verschulden an der Ausführung der vertraglichen Leistung gehindert ist, besteht keinerlei Anspruch des Kunden. Dem Kunden ist bekannt, dass im Arbeitsbereich der Grillgeräte trotz größter Vorsicht zu Boden Lebensmittelbestandteile gehen und dort Flecke verursachen können. Der Kunde sorgt durch geeignete Maßnahmen dafür, dass derartige Schäden nicht entstehen können und stellt Dickes B von der Haftung für entsprechende Schäden frei.

8. WEITERGABE

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, besteht seitens des Kunden keinerlei Anspruch darauf, dass Sven Dörge die Veranstaltung selbst durchführt und / oder persönlich anwesend ist. Dickes B ist berechtigt, erteilte Aufträge an geeignete Partnerunternehmen weiter zu leiten. Dieser Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden zwischenzeitlich ein weiterer Auftrag zum gleichen Termin erteilt wurde. Dickes B ist nicht verpflichtet, den Kunden über weitere Angebote oder Aufträge anderer Kunden zu informieren.

9. WEITERGEHENDE LEISTUNGEN

Vom Kunden geforderte und über den vertraglichen Rahmen hinausgehende Leistungen oder sonstige, unvorhergesehene Mehrleistungen werden durch Dickes B im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbracht und dem Kunden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.

10. SCHÄDEN

Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.

11. ZEITWEISE ÜBERLASSUNG

Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die Ihm auf seinen Wunsch vor Veranstaltungsbeginn oder nach Veranstaltungsende zeitweise überlassenen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können nicht aufgerechnet werden.

12. HAFTUNG

Dickes B unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung von Dickes B für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.

13. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Aus wichtigen Gründen behält sich Dickes B vor, den Umfang der vereinbarten Leistung zu ändern. Bei erforderlichen Änderungen der Leistung strebt Dickes B in jedem Fall mindestens Gleichwertigkeit an.

14. REKLAMATIONEN

Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von Dickes B durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.

15. BEWEISLAST

Die Beweislast für etwaige Mängel liegt ab Leistungsbeginn beim Kunden. Dies gilt auch für ggf. vorab erfolgte Teilleistungen oder -lieferungen.

16. FOTO & VIDEO

Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass Dickes B auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.

17. ENTSORGUNG

Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.

18. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt Deutsches Recht.