Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind diese Regeln wesentlicher Vertragsbestandteil – Kunden-AGB sind per se kein Vertragsbestandteil.
1. GESCHÄFTSGRUNDLAGE
Geschäftsgrundlage ist ein durch den Kunden erteilter Auftrag an Dickes B. Dieser Auftrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Aus dem Angebot gehen Umfang, Termin und Preis der zu erbringenden Leistungen hervor. Auf Grund einer möglichen zeitlichen Überschneidung im Zuges des Angebots-Auftrags-Prozederes mit mehreren Kunden gleichzeitig, behält sich Dickes B vor, einen erteilten Auftrag auch im Nachhinein abzulehnen. In diesem Fall ist Dickes B an eine sehr kurze Frist gebunden.
2. BEZAHLUNG
Der vereinbarte Gesamtpreis wird durch den Kunden grundsätzlich vor Leistungsbeginn, in aller Regel durch Überweisung gegen Rechnung, entrichtet. Sofern die Überweisung durch den Kunden nicht fristgerecht und / oder nicht vollständig erfolgt ist, kann Dickes B den Vertrag als vom Auftraggeber gekündigt betrachten. Dickes B ist in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet und gleichzeitig berechtigt den dadurch entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu bekommen. Wurde die Anzahl der Gäste bis 15 Tage vor der Veranstaltung vom Kunden nicht geändert, gilt die vertraglich vereinbarte Anzahl.
3. PREISANPASSUNG
Bei Angeboten und Aufträgen, deren Leistungszeitraum länger als 6 Monate in der Zukunft liegt, behält sich Dickes B für den Fall außergewöhnlicher
Preissteigerungen eine entsprechende Anpassung vor.
4. STORNIERUNG
Der Vertrag ist durch den Kunden bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungstermin gegen eine Gebühr in Höhe von 10% des vertraglichen Brutto-Preises kündbar. Danach werden 50% fällig. Bei Kündigung ab 96 Stunden vor Veranstaltungstermin wird die Gebühr in Höhe des vollen Brutto-Preises fällig.
5. ZUGÄNGLICHKEIT UND FLÄCHEN
Bei Auftragserteilung geht Dickes B davon aus, eine ebene, ohne Steigungen, Stufen oder ähnliche Hindernisse zu erreichende Veranstaltungsfläche vorzufinden. Der Platzbedarf für den Aufbau der Barbecue-Station beträgt in der Regel ca. 25 m2. Der Kunde sorgt für freie Zufahrt und Zugang ohne Behinderungen und Kosten. Dickes B geht davon aus, dass der Weg von und zur Entladestelle der Fahrzeuge nicht weiter als 30 Meter entfernt ist, dass dieser Weg mindestens 1,30 Meter breit ist und keine scharfen Kurven oder Ecken aufweist. Ferner geht Dickes B davon aus, in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes eine unaufwändige Parkgelegenheit für ein Gespann bestehend aus Transporter + Anhänger mit einer Gesamtlänge von insgesamt ca. 11 Metern Länge vorzufinden. Alle erforderlichen Räumlichkeiten, Flächen, Ver- und Entsorgungsmedien sowie eventuelle behördliche Genehmigungen stellt der Kunde unentgeltlich zur Verfügung. Sofern sich am Veranstaltungstag herausstellt, dass diese Bedingungen nicht gegeben sind, ist Dickes B nicht zur Leistung verpflichtet und gleichzeitig berechtigt den dadurch entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu bekommen. Die Verantwortung für das Vorhandensein der vorgenannten Gegebenheiten liegt beim Kunden – im Zweifelsfall ist Dickes B schnellstmöglich zu konsultieren, um vor Ort eine Einschätzung der Gegebenheiten vornehmen zu können.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Sofern Dickes B ohne eigenes Verschulden an der Ausführung der vertraglichen Leistung gehindert ist, besteht keinerlei Anspruch des Kunden. Dem Kunden ist bekannt, dass im Arbeitsbereich der Grillgeräte Lebensmittelbestandteile zu Boden gehen und dort Flecke verursachen können. Ebenso kann es unter dem Smoker zu Hitzebeeinträchtigungen kommen. Der Kunde akzeptiert dies oder sorgt durch geeignete Maßnahmen dafür, dass derartige Schäden nicht entstehen können. Er stellt Dickes B in jeden Fall von der Haftung für entsprechende Schäden frei. Schäden frei.
7. WEITERGABE
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, besteht seitens des Kunden keinerlei Anspruch darauf, dass Sven Dörge die Veranstaltung selbst durchführt und / oder persönlich anwesend ist. Dickes B ist berechtigt, erteilte Aufträge an geeignete Partnerunternehmen weiter zu leiten. Dieser Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden zwischenzeitlich ein weiterer Auftrag zum gleichen Termin erteilt wurde. Dickes B ist nicht verpflichtet, den Kunden über weitere Angebote oder Aufträge anderer Kunden zu informieren. Im Falle einer zwischenzeitlichen Unternehmensveräußerung wird dieser Auftrag durch den neuen Eigentümer erfüllt.
8. WEITERGEHENDE LEISTUNGEN
Vom Kunden geforderte und über den vertraglichen Rahmen hinausgehende Leistungen oder sonstige, unvorhergesehene Mehrleistungen werden durch Dickes B im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbracht und dem Kunden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.
9. SCHÄDEN
Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.
10. ZEITWEISE ÜBERLASSUNG
Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die Ihm auf seinen Wunsch vor Veranstaltungsbeginn oder nach Veranstaltungsende zeitweise überlassenen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können nicht aufgerechnet werden.
11. HAFTUNG
Dickes B unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung von Dickes B für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.
12. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Aus wichtigen Gründen behält sich Dickes B vor, den Umfang der vereinbarten Leistung zu ändern. Bei erforderlichen Änderungen der Leistung strebt Dickes B in jedem Fall mindestens Gleichwertigkeit an.
13. REKLAMATIONEN
Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von Dickes B durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.
14. BEWEISLAST
Die Beweislast für etwaige Mängel liegt ab Leistungsbeginn beim Kunden. Dies gilt auch für ggf. vorab erfolgte Teilleistungen oder -lieferungen.
15. FOTO & VIDEO
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass Dickes B auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.
16. ENTSORGUNG
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.
17. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt Deutsches Recht.