Barbecue von 17:30 – 18:45 Uhr

Es existiert natürlich kein Grill-Gesetz und insofern dürfen Sie grundsätzlich grillen, wann sie wollen. Aber stets gilt: durch Rauch & Geruch darf niemand über Gebühr belästigt werden. Sind die Nachbarn verreist, können Sie Grillorgien feiern wie Sie lustig sind, denn Sie stören niemand. Haben Sie hingegen einen Nachbarn, der ohnehin anstrengend ist und der Wind treibt Ihre Grillschwaden alle zwei Tage in dessen Schlafzimmer, ist die Klage vorprogrammiert und Ihr Nachbar wird Recht bekommen. Nachbarn streiten sich furchtbar gern und deshalb landen viele Grillvergnügen vor Gericht. Es gibt zu dieser Problematik unzählige, aber vollkommen uneinheitliche Urteile.   Hier drei…

Es existiert natürlich kein Grill-Gesetz und insofern dürfen Sie grundsätzlich grillen, wann sie wollen. Aber stets gilt: durch Rauch & Geruch darf niemand über Gebühr belästigt werden.

Sind die Nachbarn verreist, können Sie Grillorgien feiern wie Sie lustig sind, denn Sie stören niemand. Haben Sie hingegen einen Nachbarn, der ohnehin anstrengend ist und der Wind treibt Ihre Grillschwaden alle zwei Tage in dessen Schlafzimmer, ist die Klage vorprogrammiert und Ihr Nachbar wird Recht bekommen.

Nachbarn streiten sich furchtbar gern und deshalb landen viele Grillvergnügen vor Gericht. Es gibt zu dieser Problematik unzählige, aber vollkommen uneinheitliche Urteile.

 

Hier drei Beispiele:

  • In einem Fall, hatte der Nachbar insgesamt 16 Mal gegrillt und das Amtsgericht München sah darin keine Belästigung. Die Nachbarn seien nur unwesentlich beeinträchtigt worden (Az. 263 C 2702/03).
  • Das Bayerische Oberste Landesgericht erlaubte zum Beispiel nur fünf Mal Grillen im Jahr (Az. 2 Z BR 6/99).
  • Eine Grilldauer von sechs Stunden oder ein dreimaliges Grillen pro Jahr hält das Landgericht Stuttgart für angemessen (Az. 10 T 359/96)

Mein Rat!

  • Grillen Sie mit Augenmaß und Rücksicht auf ihre Nachbarn.
  • Pflegen Sie ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn. Wo man miteinander redet, findet sich immer ein Weg.
  • Grillen Sie möglichst indirekt, denn Rauch entsteht nur dort, wo Fett auf Brenner oder Glut trifft. Beim indirekten Grillen tropft das Fett hingegen in eine Auffangschale, ohne Rauch und Geruch zu verbreiten.

Sven Dörge