Trotz gesetzlicher Vorschrift, Endkunden einen verbindlichen Brutto-Endpreis gut sichtbar mitzuteilen, weisen viele Caterer ihre Angebote nur unvollständig aus. Warum? Damit sie einfach besser aussehen!
Preis pro Person
Menüpreise pro Person sehen natürlich sehr viel freundlicher aus, als wenn sie mit der Gästezahl multipliziert werden. Gleiches gilt für Messer, Gabeln & Teller – 38 Cent klingt nach ganz wenig, 100 Sätze kosten dann aber 114 Euro.
An & Abfahrt
Gern tauchen die An & Abfahrt im Angebot irgendwo verbal auf, aber ausgewiesen & eingerechnet werden sie oft nicht und so tauchen diese Kosten dann tatsächlich erst in Ihrer Rechnung auf, 60..80..100 Euro mit denen Sie nicht gerechnet haben.
Personalkosten
Auch die Personalkosten werden natürlich erwähnt, aber wenn 5 Personen je 6 Stunden bei einem Satz von 17,50 Euro gearbeitet haben, stehen in Ihrer Rechnung plötzlich 525 Euro die Sie so vorher nicht auf dem Schirm hatten.
Brutto / Netto
Auch die Mehrwertsteuer wird im Angebot zwar erwähnt, aber oft nicht als Summe ausgewiesen, denn 19% machen meist mehrere hundert Euro aus, im folgenden Beispiel stolze 635,47 Euro.
Beispielrechnung
Anlässlich Ihrer Hochzeit rechnen Sie mit 80 Gästen und holen dazu 2 Angebote ein. Caterer A bietet Ihnen ein tolles Menü für 35 Euro an. Sie rechnen fix hoch, 2.800 Euro liegen im Budget und Sie erteilen frohen Mutes den Auftrag, denn Caterer B liegt mit 3.700 Euro weit darüber. Die o.g. „Extras“ haben Sie zwar irgendwie zur Kenntnis genommen, aber geflissentlich ignoriert weil ja keine Zahlen dabeistanden. Dann bekommen Sie Ihre Rechnung und in der stehen nun reale Zahlen – Geschirr, Personal, Fahrkosten… und auf all das wird nun auch noch die Umsatzsteuer berechnet… alles in allem kommen Sie nun auf stolze 3.980 Euro.
Ärger vermeiden
Egal wie Sie dann damit umgehen, Sie werden sich ärgern, nicht schon vorher genau hingeschaut & das Ganze einmal durchgerechnet zu haben.
Wie gesagt: All dieses Tun bzw. Unterlassen ist unzulässig wird jedoch massenhaft praktiziert, denn wo kein Kläger da kein Richter. Schauen Sie sich Ihre Angebote deshalb genau an & rechnen Sie nach, damit Sie nicht vermeidlich das tolle Schnäppchen gebucht haben, mit der Rechnung dann aber die große Überraschung erleben.
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