Catering & Corona – Was gilt es zu wissen & zu beachten?

Sommerfeste, Hochzeiten, Kongresse … in Folge der Untersagung von Menschenansammlungen findet momentan nichts statt, wovon das Event-Catering lebt… Vollkommen müßig ist der Hinweis, dass im Catering jetzt besonders hygienisch gearbeitet wird, dass die Hände öfter gewaschen & Handschuhe getragen werden… nein, das ist ein vollkommen selbstverständlicher Standard und sollte keine besondere Erwähnung erfahren! Aber was ist wirklich wichtig zu wissen?

Sommerfeste, Hochzeiten, Kongresse … in Folge der Untersagung von Menschenansammlungen findet momentan nichts statt, wovon das Event-Catering lebt…

Vollkommen müßig ist der Hinweis, dass im Catering jetzt besonders hygienisch gearbeitet wird, dass die Hände öfter gewaschen & Handschuhe getragen werden… nein, das ist ein vollkommen selbstverständlicher Standard und sollte keine besondere Erwähnung erfahren!

 

Aber was ist wirklich wichtig zu wissen?

 

Verträge
Corona wird sehr wahrscheinlich nicht als ‚Höhere Gewalt‘ gelten! So gesehen bleiben erteilte Aufträge uneingeschränkt bindend und Vertragskündigungen unterliegen, so vereinbart, einer Stornierungsgebühr. Wobei auch die einseitige Verschiebung des Veranstaltungsdatums durch den Veranstalter als faktische Kündigung betrachtet werden dürfte. Weil die juristischen Wege des Herrn höchst undurchsichtig sind, wird es in jedem Fall ratsam sein, sich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu verständigen & einvernehmlich zu einigen.

 

Umsatzsteuer
Der ab 1. Juli 2020 auf 7% geminderte Steuersatz gilt tatsächlich nur auf Speisen. Im Restaurant dürfte es somit auf eine zweiteilige Rechnung hinaus laufen: 7% auf das Essen und weiterhin 19% auf die Getränke. Im Catering könnte es jedoch so sein, dass die Speisen-Hauptleistung darüber entscheidet, dass auch gewisse „Nebenleistungen“ wie Getränke, Equipment & Personal zum reduzierten Steuersatz abgerechnet werden dürfen – sicher ist das momentan jedoch nicht… Auf jeden Fall gilt der geminderte Steuersatz bis 31. Juni 2021, so dass es bei Veranstaltungen bis zu dahin zu einer gewissen Preissenkung kommen dürfte.

HINWEIS – Vieles ist momentan unklar und wird erst nach & nach präzisiert werden. Insofern handelt es sich hier um gewissenhaft recherchierte Hinweise, aber keinesfalls um juristisch belastbare Fakten!

Sven Dörge